Allein im Unternehmen: Welche gesetzlichen Verpflichtungen sind zu beachten?

Ein Auszubildender bleibt ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag, jedoch verpflichtet sein Status den Arbeitgeber zu Ausbildungs- und Betreuungsverpflichtungen, die über die eines klassischen Arbeitnehmers hinausgehen. Die Frage, ob man einen Auszubildenden allein im Unternehmen lassen kann, findet im Arbeitsgesetz keine einheitliche Antwort: Es hängt alles vom Alter des Auszubildenden, der Art der Stelle und dem tatsächlich bewerteten Maß an Autonomie ab.

Formalisiertes Bewertungsverfahren der Autonomie: die vergessene Voraussetzung

Bevor man sich fragt, welche Aufgaben ein Auszubildender ohne direkte Aufsicht erledigen kann, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass das Maß an Autonomie bewertet und schriftlich festgehalten wurde. Mehrere DREETS, insbesondere die aus Île-de-France in ihrem Dokument von März 2024, verlangen nun eine formalisiertes Bewertung der Autonomie des Auszubildenden mittels des Verbindungsblatts CFA/Unternehmen oder des Ausbildungshefts.

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Diese Bewertung beschränkt sich nicht auf eine mündliche Stellungnahme des Ausbilders. Sie muss die erworbenen Kompetenzen, die Situationen, in denen der Auszubildende allein eingreifen kann, und die, in denen die Anwesenheit eines Betreuers erforderlich bleibt, präzisieren. Die Frage, ob man einen Auszubildenden allein im Unternehmen lassen kann, hängt zunächst von diesem Dokument ab: Ohne es setzt sich das Unternehmen dem Risiko eines Verstoßes gegen die Ausbildungsobligation aus.

Das Ausbildungsheft dient dann als Nachweis. Es dokumentiert den Fortschritt des Auszubildenden, die beherrschten Tätigkeiten, die verwendeten Werkzeuge. Im Falle einer Kontrolle durch die Arbeitsinspektion ist es dieses Heft, das beweist, dass die Entscheidung, den Auszubildenden autonom zu lassen, auf einer faktischen Grundlage beruhte.

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Auszubildender unter 18 und isolierte Arbeit: die Verbote des Arbeitsgesetzes

Junge Auszubildende allein im Büro, die die gesetzlichen Verpflichtungen ihres Ausbildungsvertrags auf gedruckten Dokumenten konsultiert

Das Arbeitsgesetz regelt streng die Arbeitsbedingungen für minderjährige Auszubildende. Das Verbot der Nachtarbeit (zwischen 20 Uhr und 6 Uhr für unter 16-Jährige, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr für 16- bis 18-Jährige) gilt ohne Ausnahme. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten, und die wöchentliche Arbeitszeit bleibt begrenzt.

Für Stellen mit besonderen Risiken sind die Einschränkungen strenger. Ein minderjähriger Auszubildender darf nicht bestimmten gefährlichen Maschinen, Arbeiten in der Höhe oder dem Umgang mit als gefährlich eingestuften Chemikalien zugewiesen werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung der Präfektur vor, die nach positiver Stellungnahme des Arbeitsmediziners und der Arbeitsinspektion erteilt wird.

Die aktuellen Empfehlungen der INRS und des Netzwerks der Krankenversicherung – Berufliche Risiken gehen über den Gesetzestext hinaus. Sie empfehlen, niemals einen minderjährigen Auszubildenden allein an einem Risikoposten zu lassen, selbst wenn die Tätigkeit nicht formell verboten ist. Konkret betrifft dies Schichtarbeit, Einsätze beim Kunden vor Ort und jede Situation der isolierten Arbeit.

Integration des Auszubildenden in das Dokument zur Risikobewertung

Die Verpflichtung zur Bewertung der beruflichen Risiken über das DUERP betrifft alle Arbeitnehmer, einschließlich der Auszubildenden. Die Besonderheit besteht darin, dass die Situationen der isolierten Arbeit des Auszubildenden spezifisch darin aufgeführt werden müssen.

Der Arbeitgeber identifiziert die Momente, in denen der Auszubildende allein sein könnte: Pause des Betreuers, Umzug auf eine Baustelle, vorzeitige Schließung der Werkstatt. Für jede dieser Situationen muss das DUERP geeignete Maßnahmen vorsehen:

  • Einrichtung eines Alarmgeräts (Telefon, PTI-DATI), das es dem Auszubildenden ermöglicht, einen Vorfall zu melden, auch wenn kein Kollege in der Nähe ist
  • Organisation von Rundgängen oder regelmäßigen Kontrollen durch einen anderen Arbeitnehmer, wenn der Betreuer vorübergehend abwesend ist
  • Systematische Bildung von Zweierteams für körperliche Aufgaben oder solche, die riskante Werkzeuge erfordern

Das Versäumnis, diese Maßnahmen im DUERP zu berücksichtigen, stellt nicht nur einen dokumentarischen Mangel dar. Im Falle eines Unfalls kann das Fehlen einer spezifischen Bewertung für die Stelle des Auszubildenden eine unentschuldbare Pflichtverletzung des Arbeitgebers darstellen.

Neubewertung durch die Arbeitsinspektion: ein konkretes Risiko für den Arbeitgeber

Die Arbeitsinspektion hat ihre Praxis in den letzten Jahren weiterentwickelt. Das Alleinlassen eines Auszubildenden auf einer Baustelle oder in einem Berufsraum ohne angemessene Aufsicht kann nun als Verstoß gegen die Verpflichtung zur Ausbildung und Aufsicht neu bewertet werden.

Diese Neubewertung basiert nicht nur auf der physischen Abwesenheit des Ausbilders. Sie bezieht sich auf das Fehlen eines organisierten Rahmens: keine schriftlichen Anweisungen, kein aktuelles Ausbildungsheft, keine Nachverfolgbarkeit der validierten Kompetenzen. Der Inspektor überprüft, ob das Unternehmen tatsächlich die Kompetenzentwicklung organisiert hat oder ob es den Auszubildenden wie einen gewöhnlichen Arbeitnehmer für produktive Aufgaben eingesetzt hat.

Auszubildender allein in einem Logistiklager vor einem Sicherheitsschild, das die gesetzlichen Verpflichtungen im Berufsleben veranschaulicht

Die möglichen Sanktionen reichen von einer einfachen rechtlichen Erinnerung bis hin zum Entzug der Genehmigung zur Aufnahme von Auszubildenden. In den schwerwiegendsten Fällen (Unfall eines minderjährigen Auszubildenden, der ohne Aufsicht an einem gefährlichen Arbeitsplatz gelassen wurde) können strafrechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber eingeleitet werden.

Rolle des Ausbilders und Grenzen der Delegation

Der Ausbilder trägt die direkte Verantwortung für die pädagogische Betreuung. Das Arbeitsgesetz verpflichtet ihn, den Auszubildenden bei der Aneignung der mit dem angestrebten Abschluss verbundenen Kompetenzen zu begleiten. Diese Aufgabe kann nicht vollständig an einen anderen Arbeitnehmer ohne Formalisierung delegiert werden.

Ein Arbeitgeber kann einen Vertretungsbetreuer für die Abwesenheitszeiten des Ausbilders (Urlaub, Dienstreisen) benennen. Dieser Vertreter muss identifiziert, über die pädagogischen Ziele informiert und im Ausbildungsheft erwähnt werden. Den Auszubildenden einem Kollegen ohne jegliche Anweisung zu überlassen, bedeutet im Grunde, ihn ohne echte Aufsicht zu lassen.

Die Stelle, die der Auszubildende einnimmt, muss in direktem Zusammenhang mit dem angestrebten Abschluss stehen. Einen Auszubildenden mit Aufgaben zu betrauen, die keinen Bezug zu seiner Ausbildung haben, selbst unter Aufsicht, stellt eine Umgehung des Ausbildungsvertrags dar, die von der Arbeitsinspektion sanktioniert wird.

Die Grenze zwischen schrittweiser Autonomie und fehlender Aufsicht liegt letztlich in der Nachverfolgbarkeit. Ein Auszubildender, der allein an einer im Ausbildungsheft validierten Aufgabe arbeitet, mit einem funktionierenden Alarmgerät und einem erreichbaren Ansprechpartner, befindet sich in einem rechtlich verteidigbaren Rahmen. Derselbe Auszubildende, an derselben Aufgabe, ohne Dokumentation oder identifizierten Ansprechpartner, bringt den Arbeitgeber in die Pflichtverletzung.

Allein im Unternehmen: Welche gesetzlichen Verpflichtungen sind zu beachten?